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=> Besser: Personstand/état civil/civil status

Die Möglichkeiten einer offiziellen Änderung von Vornamen und Geschlechtseintrag im Personenstandsregister ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Zu den wesentlichen Faktoren gehören: Nationalität, Wohnort, Bezug zu dem Land, in dem die Einleitung eine Prozedur dafür geplant wird.

Aus luxemburger Sicht spielen hierbei oftmals die Bedingungen in Luxemburg, Deutschland, Belgien und Frankreich eine Rolle. Daher ist der länderspezifische Rechtsrahmen durch entsprechende Verlinkungen aufgeführt.

PÄVÄ-LU: Antrag auf Änderung der Angabe des Geschlechts und des oder der Vornamen im Personenstandsregister im Großherzogtum Luxemburg. Die Beschreibung des Vorgehens erfolgt in deutscher, französischer und englischer Sprache mit den entsprechenden Verlinkungen zu der staatlichen Website guichet.lu. Aufgrund des Bedarfes gibt es auch eine Übersetzung ins Arabische, wobei die zugrunde Verlinkungen zur staatlichen Website in die französische und englische Sprache erfolgen.

PÄVÄ-DE: Änderung von Vornamen und Geschlechtseintrag im Personenstandsregister in Deutschland

PÄVÄ-FR: Changement de prénom et la mention de sexe à l’état civil pour la Belgique et la France

Loi n° 26.743, du 23 mai 2012, établissant le droit à l’identité de genre (Argentine, Publiée au Bulletin officiel de la République d’Argentine n° 32.404, du 24 mai 2012, p. 2. Traduction non officielle réalisée par Intersex & Transgender Luxembourg a.s.b.l. (anciennement Transgender Luxembourg, pdf)