Abinarität

INTRO | UMGANG | ERFAHRUNGEN | TRANSITION | QUELLEN

INTRO

Geschlechtliche Abinarität, auf dieser Website oft kurz als Abinarität bezeichnet, basiert auf einem Geschlechterkonzept, dass Menschen und ihren Lebenserfahrungen außerhalb binärer Geschlechternormen sichtbar macht. Für dieses Konzept gibt inzwischen eine Vielzahl von Begriffen und Definitionen.

Bedeutsam hierbei ist die große Vielfalt geschlechtlicher Selbstwahrnehmung, damit verbundener Gefühle und in der Folge Erfahrungen und Erlebensweisen hinsichtlich geschlechtlicher Abinarität. Dazu können auch Menschen zugeordnet werden, die sich geschlechtlich nicht zuordnen.

Zudem gibt es verschiedene Ausdrucksformen, die sehr unterschiedlich sichtbar werden können. Das Spektrum schließt auch Personen ein, die mit Rückgriff auf „traditionell“ geschlechtlich gelesene „Techniken“ ihre Abinarität ausdrücken wie auch jene, die sich selbst trotz binärer äußerlicher Erscheinung abinär wahrnehmen. Vielen abinären Menschen geht es um das Ausleben von Geschlechtlichkeit außerhalb von binären Strukturen – für Außenstehende sichtbar oder auch nicht. Wichtig ist hierbei, dass vor allem der geschlechtlichen Selbstwahrnehmung und -zuordnung Rechnung getragen wird und die Wahrnehmung Dritter nicht mehr zentral gesetzt wird.

Im persönlichen Kontakt ist jede Person selbst zu fragen, welcher Begriff für sie passend erscheint und was sie darunter versteht. Die geht einher mit der Frage nach dem als passend empfundenen Vornamen und Pronomen. Verwenden eines als unpassend empfundenen Vornamen wird als →Deadnaming bezeichnet, bei unpassendem Pronomen und Anrede handelt es sich um →Misgendering. Alle Formen können potentiell verletzend und →diskriminierend sein und sind daher zu unterlassen. Diskriminierung ist in Luxemburg wie in Deutschland verboten.

Abinäre Personen sehen es nicht als ihre Verantwortung, Aufklärungsarbeit zu leisten, deshalb ist es bei offenen Fragen wichtig, direkt bei den Menschen nachzufragen oder sich in Eigeninitiative mit dem Thema vertraut/er zu machen.

UMGANG

DIE eine einzige Form und Lebensweise geschlechtlicher Abinarität gibt es nicht. Die Ausdruckformen sind so vielfältig, wie die Menschen selbst. Und bei jedem Menschen überwiegen in Abhängigkeit von seiner Persönlichkeit, bisherigen Erfahrungen und Lebensabschnitt unterschiedliche Schwerpunkte im Alltag. Häufig sehen sich viele abinäre Personen mit Herausforderungen hinsichtlich Anrede, Vornamen, Pronomen, Sprache und dem Umgang mit geschlechtergetrennten Räumen konfroniert.

VORNAME | PRONOMEN | SPRACHE | RÄUME

Vorname: Eine unendliche Geschichte… Es gibt ohnehin Vornamen, die weiblich wie auch männlich zugeordnet werden, neben jenen, die uns nicht als weiblich und männlich bekannt sind. Ferner können wir im Alltag mit Menschen zu tun haben, deren Vorname in ihrem Kulturkreis eindeutig als weiblich (oder männlich) gelesen wird, aber für eher männlich (bzw. weiblich) klingt. Dies zeigt die Willkürlichkeit von geschlechtlich binär zugeordneten Vornamen, die an sich alle als neutral bzw. ungeschlechtlich gelesen werden könnten. Auch gibt es sehr viele Personen, die – aus welchen Gründen auch immer – ihren Vornamen nicht mögen. Daher drängt sich die Frage auf, warum nicht alle Menschen den für sie selbst passenden Vornamen verwenden dürfen. Hierfür gibt es keinen sachlichen Grund. Zudem könnte eine solche Praxis zu einer verbesserten sozialen Integration und zu Inklusion aller Menschen führen.

Pronomen & Anrede: Für viele abinäre Menschen ist eine geschlechtsneutrale Anrede wichtig. Dies schließt nicht aus, dass manche von ihnen oder andere abinäre Menschen zeitweilig für sich ein geschlechtsbinäres Pronomen verwendet, z.B. in Abhängigkeit von unterschiedlichen Lebenssituationen bzw. Kontexten. Manche verzichten lieber auf jegliche Anrede. (Mehr)

Anrede und Pronomen dienen der Wahrung von Respekt und Höflichkeit in der Kommunikation wie auch Aufrechterhaltung und Bestätigung sozialer Normen und Konventionen. Bisher führte und führt dies oftmals zu gesellschaftlichen Ausschlüssen abinärer Menschen auf struktureller, institutioneller und persönlicher Ebene. Daher ist es unabdingbar, das Spektrum von Anredeformen und Pronomen zu erweitern und zu flexibilisieren.

Nicht immer ist zu erkennen, welche Anrede und welches Pronomen zutreffen könnten. Am einfachsten ist es, die jeweilige Person danach zu fragen. Besteht diese Möglichkeit nicht, kann es sich als hilfreich erweisen, allgemeine sprachliche Begriffe zu nutzen und z.B. von der Person oder dem Menschen zu sprechen und die mit den Begriffen Person oder Mensch einhergehenden Pronomen zu verwenden. Sich irren und Fehler machen, ist normal und gar nicht schlimm: Bitte einfach selbst korrigieren (z.B. mit den richtigen Pronomen) und in der Konversation weiter sprechen.

Hinsichtlich unterschiedlicher Sprachen erscheint erwähnenswert, dass z.B. Französisch und Luxemburgisch sehr binär geprägt sind, während die deutsche Sprache zumindest eine dritte Möglichkeit in Form von das/es erlaubt, die allerdings nicht in Bezug auf Menschen angewendet werden. In jüngster Zeit gibt es Menschen, die das Pronomen „es“ für sich im Sinne einer Selbstaneignung verwenden und die Nutzung für sie selbst an andere herantragen. Über diese hinaus gibt es auch weitere Pronomen (→Neopronomen, s. auch Schrottgrenze – Das Universum ist nicht binär).(x) Die am wenigsten binär geprägte Sprache im europäischen Kulturraum scheint die englische Sprache zu sein. Die Variante „they/them“ scheint auch immer mehr in der deutschen wie auch luxemburgischen Sprache Eingang zu finden.

Hinweis für eine hilfreiche Praxis: In Emails, virtuellen Meetings und bei anderen Gelegenheiten das selbst verwendete Pronomen automatisch anzeigen. Das kann die Gefahr von Misgendering und Fehleinschätzungen vermindern und nimmt den Druck von einzelnen, korrigieren zu müssen oder Unpassendes stillschweigend „zu ertragen“. Zudem ermöglicht diese Technik eine Sichtbarkeit abinärer Menschen und gibt ihnen Raum in der jeweiligen Gruppe.

Sprache (gesprochen, schriftlich): Sprache ist derzeit untrennbar mit geschlechtlicher Konotierung verbunden. Dies gilt sowohl für die schriftliche wie auch gesprochene Sprache. Beim Blick in unterschiedlichen Sprachen sind deutliche Unterschiede hinsichtlich der Vergeschlechtlichung von Sprache zu erkennen, wie bei den Pronomen bereits genannt (mehr).

Bisher wird zumeist auf das generische Masukulinum zurückgegriffen, was besagt, dass die Verwendung männlicher Bezeichnungen Frauen mit einschließt. Ein „generisches Binarium“ [Anm.: Hier definiert als Verwendung ausschließlich der weiblichen und männlichen Form, was besagt, dass Menschen mit einem anderen Geschlecht mit „eingeschlossen“ seien.] würde ebenfalls nicht der geschlechtlichen Vielfalt von Menschen gerecht werden, wenn beispielsweise nur von „Soldatinnen und Soldaten“ gesprochen wird (Wort). Andere Geschlechter darüber hinaus werden bei diesem, um Frauen erweiterten, Konzept nicht mitgedacht.

Bei inklusiver Sprache ist es bedeutsam, alle Menschen mitzunehmen und nicht wieder nur einen Ausschnitt, selbst wenn dieser nummerisch den größeren Teil auszumachen scheint. Die konsequente Anwendung ermöglicht es, Unsichtbarkeit und Ausschlüssen von Menschen entgegenzuwirken, die den gesellschaftlichen Normvorstellungen von Frauen und Männern nicht entsprechen. Hierbei gilt, es sich zu vergegenwärtigen, dass es verschiedene Arten inklusiver Schreib- wie auch Sprechweise gibt.

Hinsichtlich der Schreibweise gibt es unterschiedlichen Zeichen, die hierfür verwendet werden, wobei sich bisher kein Sonderzeichen durchgesetzt hat. Hierbei handelt es sich um: ï, :i, _i, *i, wie Bürgerïnnen, Bürger*innen, Bürger:innen, Bürger_innen. Während die ersten drei Beispiele den Schwerpunkt auf Inklusion setzen, verweist der Unterstrich auf die Unsichtbarkeit nicht-maskuliner Formenen. Das auch eingesetzte Binnen-I, z.B. für BürgerInnen, riskiert, in der geschlechtlichen Binarität verfangen zu bleiben. Es gilt zu bedenken, dass diese Sonderzeichen unterschiedlich interpretiert werden können. Auch hierzu gibt es derzeit keine Einheitlichkeit. Eine Lösung könnte darin bestehen, von Personen oder Menschen zu schreiben (gleiches gilt für die gesprochene Sprache) und die entsprechenden Pronomen zu verwerden.

Um geschlechtliche Vielfalt in gesprochener Weise sichtbar zu machen, setzen in der deutschen und luxemburgischen Sprache Personen eine kurze Pause nach dem Wortstamm, z.B. Bürger – Pause – innen / Bierger – Paus – innen.

Anregungen für die französische Sprache: ClubMæd : Mini guide du langage inclusif en école d’art en école d’art et ailleurs et ailleurs (pdf). Ce guide est le résultat d’un travail collectif. Il est à l’initiative du ClubMæd, dans le prolongement de la Charte Équité proposée par les Cybersistas (club féministe intersectionnel) à l’Ensba Lyon en 2019. Alpheratz : Grammaire du français inclusif. Genre neutre TABLEAUX RÉCAPITULATIFS de mots de genre neutre (extraits).

Räume: Abinäre Personen sehen sich häufig mit binär geschlechtergetrennten Räumen konfrontiert, die sie immer wieder zu einer für sie unpassenden Entscheidung zwingen. Hier Eingriff in die Privatsphäre kann sehr belastend sein und dazu führen, dass soziale Ereignisse vermieden werden, die Menschen sich zurückziehen und somit ungewollt in die Isolation geraten (mehr). Andere ziehen sich zwar sozial nicht zurück, werden jedoch gezwungen, sich den binären Strukturen anzupassen und sich in derartiger Situationen selbst zurückzustellen. Oftmals geht dies damit einher, dass sie nicht sie selbst sein können, sondern sich verstellen müssen. Auch kann es sein, dass abinäre Menschen in dem einen wie auch in dem anderen geschlechtsbinären Raum nicht willkommen sind. Dies kann sich durch Blicke und auch abfällige Bemerkungen äußern. Zudem können gefährliche Situationen entstehen, wenn z.B. eine Person aufgrund ihres Aussehens nicht einem Geschlecht zugeordnet werden kann und andere Personen sich über körperliche Grenzüberschreitung und Gewalt einen Einblick über die körperlichen Bedingungen verschaffen wollen.

Andere Ausschlüsse können sich durch ausschließliche geschlechtsbinäre Räume ergeben, wenn abinäre Menschen z.B. als Künstler_innen angefragt werden und sie um entsprechende passende, d.h. nicht-binäre Räumlichkeiten zur Vorbereitung einer Performance oder einer Veranstaltung bitten. Als schwierig könnte sich zudem erweisen, wenn Veranstaltende (Personen und/oder dahinter stehende Institutionen) keine Reflektionsarbeit investieren, um hierfür bereits vor Anfrage Lösungen zu erarbeiten und somit den Künstler_innen angemesse Arbeitsbedingungen zur Verfügung zu stellen. Die Gefahr, ausgeschlossen und nicht zu einer Veranstaltung eingeladen zu werden, ist Teil des Diskriminierungsrisikos abinärer Personen.

Lösungen können manchmal ganz einfach sein, z.B. ein Hinweis auf „WC“ oder „Umkleide“ ohne Geschlechtertrennung. In unsicherer Umgebung könnten Einzelräume (WC’s, Umkleiden), aber auch sog. →FLINTA-Räume Teil einer Lösung sein. Derartige Maßnahmen könnten durch explizite Hinweise, dass jegliche Form unangemessenen Verhaltens insbesondere im Kontext von Misogynie, Homophobie und Transfeindlichkeit unerwünscht sind und ggf. zu Konsequenzen führen.

Abinarität im Bildungsbereich

Zu abinären Kindern in der Grundschule gibt es nur spärliche Informationen, die meist von Eltern formuliert werden. Oftmals erleben diese eine Hilflosigkeit, wenn sie die Entscheidung getroffen haben, das Sosein ihres Kindes mit dem Schulpersonal zu besprechen (mehr). Eine der Herausforderungen stellt das Finden der richtigen Worte dar, um die Situation und insbesondere die Bedürfnisse ihres Kindes zu vermitteln. Sie sehen sich nicht selten mit ungestellten Fragen und Unverständnis konfrontiert, da eine Selbstzuordnung außerhalb der geschlechtlichen Binarität für viele Professionelle noch undenkbar ist. Einige Eltern erleben entwertende Blicke oder Kommentare. Auch kann es sein, dass ihrem Kind die geschlechtlicht Abinarität abgesprochen und dies als Phase oder gar schlechte Erziehung disqualifiziert wird.

Die Situation von Kindern, die in ihrem Elternhaus bzw. in der Familie nicht unterstützt werden, stellt sich noch etwas anders dar. Ihnen fehlen oftmals Vertrauenspersonen, denen sie sich mitteilen können und von denen sie ernst genommen werden – eine wichtige Erfahrung im Prozess der Persönlichkeitsentwicklung. Wenn diese Kinder sichtbar werden, ist es wichtig, sie abzuholen, ernst zu nehmen und genau mit ihnen zu schauen, worin ihre Bedürfnisse liegen. Sobald Letztere bekannt sind, kann es sich zur Resilienzförderung wie auch zur Exploration des eigenen Seins als sinnvoll erweisen, konkrete Möglichkeiten zu prüfen, um den Bedürfnissen entgegen zu kommen.

Mögliche Bedürfnisse können darin liegen, mit einem anderen Vornamen angesprochen zu werden, ein nicht-binäres Pronomen zu zu verwenden, andere geschlechtssegregierte Räume zu nutzen, um einige Beispiele zu nennen. Bei fehlender elterlicher Unterstützung ist darüber hinaus zu prüfen, ob und wie mit Eltern gesprochen werden kann, um die Eltern-Kind-Bindung zu stärken, ohne das Kind in Gefahr zu bringen. Eine Gefahr könnte darin bestehen, dass es zuhause sanktioniert und korrigiert wird, was das Kindeswohl erheblich beeinträchtigen kann.

Für Jugendliche stellen sich vergleichbarer Fragen, wobei diese sich meist über ihre Bedürfnisse bewusst sind und bereits über vermehrte Kommunikationsmöglichkeiten verfügen, um diese auszudrücken. Auch sind sie nicht selten bereits vernetzt und im Austausch mit anderen Personen wie sie.

In Abhängigkeit der Bedürfnisse abinärer Lernender kann es sich als sinnvoll erweisen, das Thema geschlechtliche Abinarität in den Unterricht aufzunehmen. Hierbei kann die Möglichkeit bestehen, die abinäre Person als Expert_in zu Rate zu ziehen, wie eine Integration des Themas aus ihrer Sicht gelingen kann. Ferner erscheint es bedeutsam, Fragen zu Klassenfahrten wie auch alle anderen geschlechtsbinär gebundenen Themen im Vorfeld abzustimmen.

Zu Bedenken gilt an dieser Stelle, dass nicht alle abinären Menschen ein →Coming-out durchführen möchten, sondern →stealth leben möchten. Dies bedeutet, dass ein →Outing vermieden werden sollte. Weitere Informationen zur Praxis finden sich unter Bildung.

TRANSITION

Auch abinäre Menschen können eine Transition im Sinne eines Geschlechtsrollenwechsels vollziehen, wobei diese sehr unterschiedlich ablaufen und verschiedene Bereiche umfassen kann. So gibt es Menschen, die ausschließlich „soziale“ Maßnahmen anwenden, wie z.B. Wahl eines androgynen Kleidungsstils, Veränderung von Frisur, Tragen von Akessoires, Schminken, Änderung von Pronomen und ggf. Vornamen, Verzicht auf Anrede etc. Andere erwägen eine Hormonbehandlung, sei es vorübergehend, sei es langfristig und in verschiedenen Dosierungen. Auch gibt es abinäre Personen, die bestimmte operative Maßnahmen für sich als bedeutsam erachten. Wiederum andere Personen nehmen keine körpermedizinischen Maßnahmen in Anspruch.

In Abhängigkeit von Persönlichkeit, individueller Situation und Ressourcen gibt es abinäre Menschen, die ihr Sosein anderen schwellenarm mitteilen, also ein →Coming-Out in Familie, Schule/Arbeitsplatz etc. durchführen, wie auch andere, die sich nicht oder kaum Dritten gegenüber mitteilen, also →stealth leben. Wie auch immer die Entscheidung jeder einzelnen Person aussieht, keine außenstehende Person hat das Recht, eine abinäre Person zu zwingen, eine Coming-out durchzuführen oder stealth zu leben.

Körpermedizinische Maßnahmen bei geschlechtlichter Abinarität

Zunächst kann sich für abinäre Personen die Frage stellen, ob und welche körpermedizinischen Maßnahmen sie in Anspruch nehmen möchten. Im wesentlichen wird zwischen Hormonbehandlung und Operationen unterschieden. Um das Risiko falscher Entscheidungen zu minimieren und die Verantwortung für derarige Eingriffe in den Körper selbstbestimmt und eigenverantwortlich zu übernehmen, ist ein eingehender Reflexionsprozess notwendig. Hierbei kann der Austausch mit anderen abinären Personen unterstützend wirken. Dieser Prozess sollte nicht überstürzt werden und kann durchaus länger andauern. (Mehr)

Deutsche Krankenkassen bzw. die luxemburger Gesundheitskasse stellen gewisse Bedingungen als Voraussetzung der Kostenübernahme für genannte Behandlungen. Diese können sich für inter Personen von jenen Bedingungen unterscheiden, die für Personen konzipiert wurden, deren körperliche Bedingungen seitens der Medizin als eindeutig weiblich oder männlich (trans Personen) eingestuft werden. Abinäre Personen, die ihren inter Hintergrund medizinische belegen können, unterliegen daher den →Voraussetzungen wie andere inter Personen, abinäre Personen mit vermeintlich „eindeutig“ als weiblich oder männlich eingestuften Geschlechtsmerkmalen unterliegen denselben →Voraussetzungen wie binäre trans Personen.

Bedenkenswert ist an dieser Stelle, dass viele Ärzt_innen wie auch Krankenkassenangestellte noch heute Vorbehalte haben, wenn eine Person außerhalb der geschlechtsbinärer Vorstellungen befinden. Damit kann eine Ablehnung der Kostenübernahme einhergehen. Dies führt oftmals dazu, dass sich abinäre Menschen, die eine Hormonbehandlung und/oder Operationen in Anspruch nehmen möchten, entweder selbst verleugnen oder sich verstellen, um die gewünschen Maßnahmen zu erhalten. Nützliche Informationen finden sich hier.

Wichtig ist es, dass auch abinäre Menschen immer wieder prüfen, ob der eingeschlagene Weg passend ist. Hierzu kann auch wieder der Austausch anderen abinären Personen hilfreich sein, wie auch mit Psychotherapeut_innen oder anderen Vertrauenspersonen. Für einen Erstaustausch gerne bei einer der Kontaktstellen melden.

Änderung von Vornamen und Geschlechtseintrag im Personenstandsregister

Die Änderung des Vornamens ist nach luxemburgischen (Änderung des Nachnamens und/oder des/der Vornamen(s)) wie auch deutschen (Gesetz über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen, TSG, Gerichtsverfahren inkl. Gutachten von zwei Sachverständigen, die auf Grund ihrer Ausbildung und ihrer beruflichen Erfahrung mit den besonderen Problemen des Transsexualismus ausreichend vertraut sind) Recht auch für jene Personen möglich, bei denen keine körperliche Variante der Geschlechtsmerkmale vorliegt (mehr).

Jene Menschen, die eine dritte Geschlechtsoption in Anspruch nehmen wollen, können dies derzeit (2024) nur über das deutsche Recht (Personenstandsgesetz (PStG) § 45b Erklärung zur Geschlechtsangabe und Vornamensführung bei Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung über einen administrativer Weg) beantragen, wenn sie entweder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder ihren Wohnsitz in Deutschland angemeldet haben. Der Antragstellung beim Standesamt des Wohnsitzes (oder des Ortes, der die Geburtsurkunde ausgestellt hat) ist eine ärztliche Bescheinigung hinzuzufügen, dass bei der beantragenden Person „eine Variante der Geschlechtsentwicklung“ vorliegt. In Luxemburg gemeldete Personen mit deutscher Nationalität können beim Standesamt in Trier unter Vorlage der ärztlichen Bescheinigung den Antrag einreichen. Die Änderung wird von jenem Standesamt durchgeführt, dass die Geburtsurkunde ausgestellt hat. In Luxemburg ist es zwar möglich, im Registre national des personnes physiques (RNPP) eine dritte Geschlechtsoption zu hinterlegen (sexe indéterminé). Allerdings ist dies derzeit nur für jene Personen möglich, deren Geschlechtseintrag in einem anderen Land, z.B. in Deutschland, in die Geburtsurkunde eingetragen wurde. Dies ist durch die Vorlage eines Reisepasses zu belegen. Personen mit ausschließlich luxemburger Nationalität ist diese Option bislang verwehrt.

Im deutschen Recht ist für Änderungen nach TSG durch §5 ein Offenbarungsverbot vorgesehen. Eine vergleichbare Regelung sieht das PStG nicht vor. In Luxemburg ist eine derartige Regelung nicht vorgesehen.

Kosten: Es bestehen deutliche Unterschiede zwischen TSG (nach mündlicher Überlieferung bis zu 5.000€/Gutachten, nicht selten zwischen 500€ und 1.500€) und PStG §45b (teilsweise kostenlos, meist jedoch Verwaltungskosten unter 50€). Die Prozeduren in Luxemburg sind kostenfrei.

QUELLEN

Hier finden sich einige Texte, Videos und weiteres Material verlinkt:

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