Hebammen

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EINFÜHRUNG

Intergeschlechtlichkeit (fr. Intersexuation) …

Der Begriff bezeichnet biologische Besonderheiten bei der Geschlechtsentwicklung, wobei intergeschlechtliche Körper sowohl weibliche als auch männliche Merkmale tragen können und somit Ähnlichkeiten mit dem weiblichen und dem männlichen Geschlecht aufweisen. Grund dafür können genetische Variationen auf den Geschlechts- oder auf anderen Chromosomen sein. Folgen dieser Variationen können Besonderheiten in der Anatomie der Geschlechtsorgane, im Mengenverhältnis der Geschlechtshormone oder in der Ausprägung der Keimdrüsen sein. Dies kann sowohl primäre wie auch sekundäre Geschlechtsmerkmale betreffen und zu unterschiedlichen Zeitpunkten des Lebens sichtbar werden. Die Geschlechtsmerkmale des Körpers müssen nicht notwenigerweise vollständig ausgebildet sein. Es reicht, wenn von beiden Geschlechtern ansatzweise Ausprägungen vorhanden sind. Diese Vielfalt der Geschlechtsentwicklung wie auch der Geschlechtsmerkmale wird auch (körperliche) Variationen der Geschlechtsmerkmale genannt. Intergeschlechtliche Menschen können in ihrem äußerlichen (wie inneren) Erscheinungsbild (unter anderem hinsichtlich ihrer Chromosomen, Keimdrüsen, Hormone, Genitalien) als Mischung zwischen Weiblichem und Männlichen erscheinen. Bei deratigen Konstellationen wird innerhalb der Medizin der Begriff DSD (Disorders of sex development bzw. Differences of sex development) verwendet, im Deutschen „Störungen bzw. Differenzen der Geschlechtsmerkmale oder deren Entwicklung“, auch Intergeschlechtlichkeit genannt. Die betreffenden Menschen haben sehr unterschiedliche Selbstbezeichnungen. Die Varianten der Geschlechtsmerkmale umfassen noch weitere Formen der Vielfältigkeit, z.B. bei Hypospadie oder Adrenogenitalem Syndrom (AGS). Weiterführende Informationen bei dem Verein Intergeschlechtliche Menschen e.V. (IMeV). Wegen der Vermischungsgefahr mit Sexualität werden inzwischen die Begriffe Intersexualität und intersexuelle Menschen nicht mehr verwendet, es sei denn als Selbstbezeichnung durch inter Personen. Dies gilt auch für veraltete und oftmals als verletzend empfundene Begriffe wie Zwitter, Hermaphrodit, Zwischengeschlecht (Vertiefung s. Terminologie).

Vorhandene Geschlechtsoptionen in Luxemburg & der Großregion

TERMINOLOGIE

Grundsätzlich ist zu bedenken, dass es eine Vielfalt von Begriffen gibt, die zur Beschreibung körpergeschlechtlicher Vielfalt verwendet werden. Die historisch ältesten Begriffe sind Intersexualität, Hermaphroditismus/Pseudohermaphroditismus. Sie wurden 2005 bei der Chicago-Konsensus-Konferenz durch den Begriff DSD (Disorders of Sex Development / Störungen der Geschlechtsentwicklung) ersetzt, auf den sich Mediziner_innen und Selbstvertretungsorganisationen geeinigt hatten. Damals wurde er als diskriminierungsfreie Bezeichnung eingeschätzt und ermöglichte erstmals eine differenzierende Klassifikation der unterschiedlichen Phänomene. Aus heutiger Sicht erscheint es als erstaunlich, dass ein Begriff wie „Störung“ als diskriminierungsfrei empfunden wurde. Heute setzt sich auch in der Medizin der Begriff „Varianten der Geschlechtsentwicklung“ (VdG) durch und wird als pathologisierungsarm eingeschätzt. „Intergeschlechtlichkeit“, „inter“ oder „Intersex“ sind Begriffe, die noch heute eingesetzt werden. Von Selbstvertretungsorganisationen wird jedoch kritisiert, dass diese Begriffe eng verbunden sind mit der Pathologisierung von Menschen mit Variationen der Geschlechtsmerkmale und der oftmals damit einhergehenden Medikalisierung und Traumatisierung. Einige inter Personen verwenden den Begriff „Intersex“ politisch und betrachten ihn in Abgrenzung zur medizinischen Betrachtunsgweise im Sinne von DSD (Disorders of Sex Development), andere verwenden auch Begriffe wie „intergeschlechtliche Menschen“ oder „intersexuelle Menschen“. Daher erscheint ein sorgsamer Umgang mit den vorhandenen Begriffen geboten. In der Eigenverwendung zur individuellen Selbstbezeichung oder als politisches Statement von Erfahrungsexpert_innen ist auch die Verwendung veralteter oder pathologisierender Begriffe legitim. Diese sollten aber nicht durch Dritte, denen die entsprechende biographische Erfahrung fehlt, verwendet werden. Um auch Menschen mit anderen Variationen einzuschließen, die nicht dem DSD-Spektrum zugeordnet werden, wird auf dieser Website der Begriff „Variationen der Geschlechtsmerkmale“ verwendet. Hierzu gehören Menschen, die z.B. eine Hypospadie haben, welche seitens der Mediziner_innen oftmals nicht zu inter gezählt werden.
Über die Terminologie hinaus sind pathologisierende Konnotationen zu vermeiden. Dies umfaßt Begriffe wie „Störung“, „Anomalie“, „Fehlbildung“, „Missbildung“ etc. Eine wertschätzende und bewusst positiv konnotierende Sprache vermag dazu beizutragen, Eltern Ängste vor der Besonderheit ihres Kindes zu nehmen.

PRAXIS

Umgang mit schwangeren Frauen

Während der Schwangerschaft im Rahmen der Untersuchungen steht die Gesundheit des Kindes und seine Entwicklung im Vordergrund, aber nicht sein Geschlecht. Dies ist für die Hebamme völlig bedeutungslos. Daher kann es sich als sinnvoll erweisen, grundsätzlich vom Kind zu sprechen und nicht von Mädchen oder Jungen. Auch die Frage, „was es denn wird?“, ist keine professionelle Fragestellung für den Hebammenberuf.

Ein mögliches Vorgehnen bei der aufgeworfenen Frage findet sich in folgendem Film: Was wird es denn? (Landesarbeitsgemeinschaft Mädchen* und junge Frauen* in Sachsen e.V. (LAG), Video, Dauer: 3:49min., inter, menschliche Vielfalt, sous-titré en FR, Iwwersetzung auf LU, subtitles in EN)

Der Hinweis, dass es nicht nur Mädchen und Jungen gibt, ist ebenfalls bedeutsam für Geburtsvorbereitungskurse.

Zunehmend kommt es vor, dass aufgrund erweiterter diagnostischer Möglichkeiten Intergeschlechtlichkeit bereits in der Schwangerschaft bekannt wird. In diesen Fällen ist es wichtig, dass Eltern kompetent (erklärend), umfassend und pathologisierungsfrei informiert werden und ihnen für sie ausreichend Reflektionszeit zur Verfügung gestellt wird, um sie davor zu bewahren, Entscheidungen zu treffen, die sie später möglicherweise bereuen. Das kann der Fall, wenn Eltern, die sich aufgrund der „Diagnose“ Intergeschlechtlichkeit für eine Abtreibung entschieden haben, erfahren, dass ihr Kind gesund gewesen ist. Peerberatung und das Mitgeben von Informationsmaterial von Selbstvertretungsorganen können dazu beitragen, dass Eltern vor einer derartigen Entscheidung die vielfältigen Möglichkeiten im Umgang mit einem intergeschlechtlichen Kind kennenlernen und aufgrund einer optimistischen Zukunftsperspektive eine Abtreibung nicht unbedingt als einzige Handlungsoption betrachten. Das Kennenlernen anderer Kinder mit Variationen der Geschlechtsmerkmale und deren Familien vermag die Sichtweise zu erweitern.

Umgang mit Eltern (nach der Geburt)

Unmittelbar nach der Geburt: Erstbetreuung des Kindes durch die Hebamme mit Abtrocknen. Danach wird das Kind der Mutter auf den Bauch gelegt, um einen direkten Haut-zu-Haut-Kontakt sicherzustellen. Dabei Beglückwunschen der Eltern. Das Kind verbleibt für etwa 1,5h-2h auf dem mütterlichen Bauch. Danach wird es im gleichen Raum durch die Hebamme untersucht (Erstuntersuchung mit Wiegen, Messen etc., kommentiert dies, meist in Anwesenheit der_s Partner_in). Kinderärztlich wird das Kind meist am Folgetag untersucht.

Bei Feststellung von Besonderheiten an den Geschlechtsmerkmalen wird das Kind zeitnah kinderärztlich untersucht. Dies erfolgt in der Regel am gleichen Tage. Ein medizinischer Notfall liegt meist nicht vor. Ausnahmen: z.B. Verschluss der Harnröhre, die operativ geöffnet werden muss.

Wenn die Hebamme Besonderheiten der Geschlechtsmerkmale erkennt, ist sie verpflichtet, diese Besonderheiten ebenfalls zu benennen. Dabei ist eine beschreibende, wertungsfreie und positiv konotierte Sprache zu verwenden. Medizinische Diagnosen sind einzig dem ärztlichen Dienst vorbehalten. Wichtig ist, die eigene Überraschung wie auch den möglicherweise damit verbundenen Gesichtsausdruck zu kontrollieren, Ausdrücke des Entsetzens zu vermeiden etc. Auch die Wortwahl spielt eine wesentliche Rolle in solchen Situationen. Für Eltern ist zum Aufbau einer positiven Bindung zu ihrem Kind wichtig, dass z.B. die Schönheit des Kindes benannt und anerkannt wird. Ferner besteht die Möglichkeit, von dem Kind zu sprechen, anstelle Begriffe wie Mädchen oder Junge zu verwenden.

Mögliches Vorgehen, wenn bei einem Kind Besonderheiten vorliegen: Den Eltern das Kind übergeben und ihnen die Möglichkeit geben, ihr Kind kennenzulernen – mit all‘ seinen Besonderheiten. Wenn sie dann feststellen, dass sie gar nicht erkennen können, ob es sich z.B. um ein Mädchen oder einen Jungen handelt, kann die Hebamme antworten: „Oh, darauf habe ich gar nicht geachtet. Ja, natürlich kann das sein. Das ist durchaus möglich, aber keine Gefährdung für Ihr Kind.“ Stellen die Eltern weitere Fragen, kann die Hebamme auf Info-Material in Form von Broschüren und Internet-Seiten (s. unten) verweisen, damit sich die Eltern autonom in ihre Fragestellungen einarbeiten können. Wenn Eltern weitere Gespräche über ihre Sorgen und Ängste in Bezug auf die mögliche Intergeschlechtlichkeit ihres Kindes wünschen, sollten ihnen bereits in der Klinik die Vermittlung einer Familen- oder Peer-Beratung angeboten und entsprechende Kontakte wie auch Informationen zur Verfügung gestellt werden.

Eine gute Begleitung der Eltern wird dazu führen, dass sie ihr Kind ganzheitlich und nicht auf bestimmte Körperregionen reduziert wahrnehmen und mit dessen Besonderheit wertschätzend umgehen können.

Manchmal kann es passieren, dass nahe oder ferner stehende Personen versuchen, auf Entscheidungsprozesse der Eltern Einfluss zu nehmen, z.B. bzgl. der Namensgebung, der Erziehung oder sogar medizinischer Eingriffe. Dies führt oftmals zu zuzätzlichen Belastungen. Wichtig ist, Eltern gerade hinsichtlicher derartiger Situationen zu befähigen, sich Zeit zu nehmen/lassen, ihre Gefühle wahrzunehmen und zuzulassen (z.B. Verwirrung, Ängste) und sich auszutauschen, um ihren eigenen Weg zu finden. Angesichts der hohen Verantwortung der Eltern für ihr Kind ist Zeit ein wertvolles Instrument, um sich vor vorschnelle Entscheidungen für eine Operation zu schützen, die später möglicherweise bereuen.

Umgang mit inter Kindern und Kindern mit anderen Variationen der Geschlechtsmerkmale

Altersgerechte, offene und wertschätzende Kommunikation mit dem Kind über seine Besonderheit, um ihm einen selbstbestimmten Umgang mit seinem Körper zu ermöglichen. Dazu gehören das Wissen um die und Verstehen der eigenen Besonderheit wie auch Wertschätzung für den eigenen Körper. Dazu gehört auch, ihm die Sprache zu vermitteln, die eigenen Geschlechtsmerkmale zu benennen. Damit kann ein gesundes Selbstewusstsein aufgebaut werden, das eine Voraussetzung eine geschlechtliche Selbstbestimmung darstellt. Damit kann das Kind auch befähigt werden, selbst zu entscheiden, wer seinen im Genitalbereich anschaut und ggf. nein zu sagen, wenn es dies für unpassend erachtet.

Zudem sollten alle Geschlechtsoptionen (also auch Optionen über weiblich und männlich hinaus) gleichberechtigt zur Verfügung stehen und das Kind befähigt werden, sich hierzu zu positionieren (oder auch nicht). Damit geht einher, ihm entsprechende Konzepte wie auch das Vokabular zur Verfügung zu stellen. Wenn Kinder Geschlechterrollen ausprobieren möchte, kann dies problemlos zugelassen werden. Diese Wahlfreiheit ist ein Gewinn und nicht als Nachteil oder Defizit zu bewerten. Sich nicht entscheiden zu müssen oder zu wollen, sollte als gleichberechtigte Möglichkeit zur Verfügung stehen.

Umgang mit Geschwisterkindern

Wie innerhalb der Familie über das Thema Intergeschlechtlichkeit sprechen? Die älteren Kinder erfassen die Thematik. So kann es sein, dass ein drei- oder vierjähriges Geschwisterkind, das etwas von möglichen Operationen des intergeschlechtlichen Babys mitbekommt, diese Thematik in den Kindergarten trägt und dort thematisiert, insbesondere wenn Argumente abgewogen und darüber diskutiert wird. Auch die Intergeschlechtlichkeit des Babys kann durchaus zum Thema gemacht werden – einfach weil sich das Geschwisterkind damit beschäftigt.

Generell ist in Familien, in denen ein Kind eine Besonderheit, z.B. des Genitales, aufweist, über die viel gesprochen wird, darauf zu achten, dass die Geschwisterkinder ebenfalls Aufmerksamkeit und Sorge genießen und sich nicht zurückgesetzt fühlen. Ferner ist auch in diesem Zusammenhang auf die Sprache zu achten. Dies bedeutet, dass die Kommunikation pathologisierungsfrei und wertschätzend stattfindet. Auch sollten die Geschwisterkinder frühzeitig und altersgerecht in die Kommunikation eingebunden werden. Dies dient einerseits dazu, ihnen eine Auseinandersetzung mit der Besonderheit des Geschwisterkindes innerhalb der Familie zu ermöglichen, andererseits den älteren Geschwistern ein Vokabular zur Verfügung zu stellen, angemessen und liebevoll darüber zu sprechen.

Wer darf was wissen? Offene Kommunikation ist der Schlüssel für intakte Familienbeziehungen. „Familiengeheimnisse“, Verbergen und Tabuisierung führen am ehesten zu einer Störung der Geschwisterbeziehung wie auch zu anderen Familienangehörigen.

Beratungsangebote für Eltern: Bereits in den Geburtskliniken sollten den Eltern ein geschultes, interdisziplinäres Team (unter Einbeziehung von Psycholog_innen) zur Verfügung stehen, das die Mitteilung der vorliegenden Variation der Geschlechtsmerkmale vornimmt und erste Fragen der Eltern beantworten kann. Schon im Rahmen der Erstberatung sollte auf die Möglichkeit der Vermittlung einer Peerberatung durch Selsbtvertretungsorganisationen hingewiesen und entsprechendes Material mitgegeben werden. Für im weiteren Verlauf auftretenden Beratungsbedarfe stehen teilweise regional Beratungsstellen zur Verfügung.

Carnet de santé de bébé in Luxemburg: Farbe nicht mehr geschlechtsbinär, der Inhalt leider schon.

Deutschland: Weitere Informationen können über Intergeschlechtliche Menschen e.V. erfragt werden unter: beratung@im-ev.de.

Luxemburg: Familljen-Center (inter@familljen-center.lu), Intersex & Transgender Luxembourg a.s.b.l. (itgl.contact@gmail.com).

RECHT

Code pénal Version consolidée au 8 mars 2024 (p. 96/97)
Art. 409bis. (L. du 20 juillet 2018)
(1) Quiconque aura pratiqué, facilité ou favorisé l’excision, l’infibulation ou toute autre mutilation de la totalité ou partie des labia majora, labia minora ou clitoris d’une femme, avec ou sans consentement de cette dernière, sera puni d’un emprisonnement de trois à cinq ans et d’une amende de 500 euros à 10 000 euros.
(2) La tentative de commettre l’infraction visée au paragraphe 1 er sera punie d’un emprisonnement de huit jours à un an et d’une amende de 251 euros à 5 000 euros.
(3) Si la mutilation des organes génitaux d’une personne de sexe féminin a entraîné une maladie paraissant incurable ou une incapacité permanente de travail personnel, les peines seront la réclusion de cinq à sept ans et une amende de 1 000 euros à 25 000 euros.
Si la mutilation des organes génitaux d’une personne de sexe féminin a été commise par un ascendant légitime, naturel ou adoptif de la victime ou par une personne qui a autorité sur elle ou abuse de l’autorité que lui confèrent ses fonctions ou si elle a occasionné la mort, même sans intention de la donner, les peines seront la réclusion de sept à dix ans et une amende de 2 500 euros à 30 000 euros.
(4) L’infraction prévue au paragraphe 1 er est punie de la réclusion de dix à quinze ans et d’une amende de 1 000 euros à 25 000 euros :

  1. si l’infraction a été commise envers un mineur ;
  2. si l’infraction a été commise envers une personne dont la particulière vulnérabilité, due à sa situation administrative illégale ou précaire, à sa situation sociale précaire, à son âge, à une maladie, à une infirmité, à une déficience physique ou psychique ou à un état de grossesse, est apparente ou connue de l’auteur ;
  3. si l’infraction a été commise par la menace de recours ou le recours à la force ou d’autres formes de contrainte, par enlèvement, fraude, tromperie.
    (5) Les infractions visées au paragraphe 4 sont punies de la réclusion de quinze à vingt ans et d’une amende de 3 000 euros à 50 000 euros si elles ont entraîné une maladie paraissant incurable ou une incapacité permanente de travail personnel. Elles sont punies de la réclusion à vie et d’une amende de 5000 euros à 75 000 euros si l’infraction a été commise par un ascendant légitime, naturel ou adoptif de la victime, par une personne qui a autorité sur elle ou abuse de l’autorité que lui confèrent ses fonctions, ou si l’infraction a causé la mort, même sans intention de la donner.

LITERATUR

Intergeschlechtliche Menschen e.V.: Publikationen

Jill ist anders (inter, Ursula Rosen, unter anderem auf DE, LU, FR, EN, ES) als E-Book

Was ist es denn? Intergeschlechtlichkeit / DSD. Ein Ratgeber für Hebammen / Geburtshelfer*innen (Intergeschlechtliche Menschen e.V. (Hg.), 36 S., pdf)

Wenn das Erscheinungsbild Ihres Kindes in kein Geschlecht zu passen scheint (2023, Eltern-Selbsthilfegruppe Interfamilien (Hg.), 39 S., zu beziehen über Intergeschlechtliche Menschen e.V., Leseprobe)

Neugeborenen-Screening. Fachinformation (2021, Universität Heidelberg, 24 S., pdf)

When your baby is born with genitals that look different… The first days (dsdfamilies.org, 12 p., pdf)

Wissen. Beratung. Selbsthilfe. Rechte. Wissen, Beratung, Selbsthilfe und Rechte für intergeschlechtlich geborene Menschen, ihre Familien und Angehörigen sowie ihr weiteres Umfeld (2022, Intergeschlechtliche Menschen e.V., 44 S., pdf); in leichter Sprache (2022, Intergeschlechtliche Menschen e.V., 84 S., pdf)

FILME

I Found Out I Was Intersex At 17. BORN DIFFERENT (8min.33)

Intersexion (2012, Grant Lahood, Trailer, 53min.)

Von der Keimzelle zum Kind (2023, planet schule, WDR, Video verfügbar: bis 01.06.2027, 14min45, binär)

Tipp: Was wird es denn? (Landesarbeitsgemeinschaft Mädchen* und junge Frauen* in Sachsen e.V. (LAG), Video, Dauer: 3:49min., inter, menschliche Vielfalt, sous-titré en FR, Iwwersetzung auf LU, subtitles in EN)

What happens during puberty if I’m intersex? (Planned Parenthood, 1min.30)

Weitere Link und Hinweise auf Material zu inter hier.