=> Besser: Personstand/état civil/civil status
Die Möglichkeiten einer offiziellen Änderung von Vornamen und Geschlechtseintrag im Personenstandsregister ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Zu den wesentlichen Faktoren gehören: Nationalität, Wohnort, Bezug zu dem Land, in dem die Einleitung eine Prozedur dafür geplant wird.
Menschen, die ihren Geschlechtseintrag ändern, nehmen meist neue Namen an: Der alte Name wird zum sogenannten Deadname. Ihn gegen den Willen der Transperson zu veröffentlichen, ist nicht erlaubt. (2025, Redaktion beck-aktuell, Heute im Recht): Facebook muss einen Post, in dem der ursprüngliche Name einer Transperson gegen deren Willen öffentlich gemacht wird, löschen. Das LG Hamburg gab mit seiner Entscheidung einem entsprechenden Eilantrag des Hamburger Grünen-Bürgerschaftsabgeordneten Adrian Hector statt, der sich durch einen entsprechenden Post in dem sozialen Netzwerk in seinen durch das Selbstbestimmungsgesetz garantierten Rechten (§ 13 Abs. 1 S. 1 SBGG) verletzt sah. Mit der Veröffentlichung seines ursprünglichen Vornamens – dem sogenannten Deadname – werde gegen das im neuen Gesetz enthaltene Offenbarungsverbot verstoßen, heißt es in der Entscheidung, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Demnach dürfen die „bis zur Änderung eingetragene Geschlechtsangabe und die bis zur Änderung eingetragenen Vornamen ohne Zustimmung dieser Person nicht offenbart oder ausgeforscht werden“.
Aus luxemburger Sicht spielen hierbei oftmals die Bedingungen in Luxemburg, Deutschland, Belgien und Frankreich eine Rolle. Daher ist der länderspezifische Rechtsrahmen durch entsprechende Verlinkungen aufgeführt.
PÄVÄ-LU: Antrag auf Änderung der Angabe des Geschlechts und des oder der Vornamen im Personenstandsregister im Großherzogtum Luxemburg. Die Beschreibung des Vorgehens erfolgt in deutscher, französischer und englischer Sprache mit den entsprechenden Verlinkungen zu der staatlichen Website guichet.lu. Aufgrund des Bedarfes gibt es auch eine Übersetzung ins Arabische, wobei die zugrunde Verlinkungen zur staatlichen Website in die französische und englische Sprache erfolgen.
PÄVÄ-DE: Änderung von Vornamen und Geschlechtseintrag im Personenstandsregister in Deutschland
PÄVÄ-FR: Changement de prénom et la mention de sexe à l’état civil pour la Belgique et la France
Loi n° 26.743, du 23 mai 2012, établissant le droit à l’identité de genre (Argentine, Publiée au Bulletin officiel de la République d’Argentine n° 32.404, du 24 mai 2012, p. 2. Traduction non officielle réalisée par Intersex & Transgender Luxembourg a.s.b.l. (anciennement Transgender Luxembourg, pdf)
Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Union zur Anerkennung von Angaben in Bezug auf die im Vereinigten Königreich rechtmäßig erworbene Änderung des Vornamens und der Geschlechtsidentität und deren Eintragung in die rumänische Geburtsurkunde von M.‑A. A. vom 04.10.2024 (press release of the Court of Justice of the European Union, pdf): Die Weigerung eines Mitgliedstaats, die Änderung des Vornamens und des Geschlechts, die in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig erworben wurden, verstößt gegen die Rechte der EU-Bürger.