INTRO | UMGANG | ERFAHRUNGEN | TRANSITION | QUELLEN
INTRO
Geschlechtliche Abinarität, auf dieser Website oft kurz als Abinarität bezeichnet, basiert auf einem Geschlechterkonzept, dass Menschen und ihren Lebenserfahrungen außerhalb binärer Geschlechternormen sichtbar macht. Für dieses Konzept gibt inzwischen eine Vielzahl von Begriffen und Definitionen.
Bedeutsam hierbei ist die große Vielfalt geschlechtlicher Selbstwahrnehmung, damit verbundener Gefühle und in der Folge Erfahrungen und Erlebensweisen hinsichtlich geschlechtlicher Abinarität. Dazu können auch Menschen zugeordnet werden, die sich geschlechtlich nicht zuordnen.
Zudem gibt es verschiedene Ausdrucksformen, die sehr unterschiedlich sichtbar werden können. Das Spektrum schließt auch Personen ein, die mit Rückgriff auf „traditionell“ geschlechtlich gelesene „Techniken“ ihre Abinarität ausdrücken wie auch jene, die sich selbst trotz binärer äußerlicher Erscheinung abinär wahrnehmen. Vielen abinären Menschen geht es um das Ausleben von Geschlechtlichkeit außerhalb von binären Strukturen – für Außenstehende sichtbar oder auch nicht. Wichtig ist hierbei, dass vor allem der geschlechtlichen Selbstwahrnehmung und -zuordnung Rechnung getragen wird und die Wahrnehmung Dritter nicht mehr zentral gesetzt wird.
Im persönlichen Kontakt ist jede Person selbst zu fragen, welcher Begriff für sie passend erscheint und was sie darunter versteht. Die geht einher mit der Frage nach dem als passend empfundenen Vornamen und Pronomen. Verwenden eines als unpassend empfundenen Vornamen wird als →Deadnaming bezeichnet, bei unpassendem Pronomen und Anrede handelt es sich um →Misgendering. Alle Formen können potentiell verletzend und →diskriminierend sein und sind daher zu unterlassen. Diskriminierung ist in Luxemburg wie in Deutschland verboten.
Abinäre Personen sehen es nicht als ihre Verantwortung, Aufklärungsarbeit zu leisten, deshalb ist es bei offenen Fragen wichtig, direkt bei den Menschen nachzufragen oder sich in Eigeninitiative mit dem Thema vertraut/er zu machen.
UMGANG
DIE eine einzige Form und Lebensweise geschlechtlicher Abinarität gibt es nicht. Die Ausdruckformen sind so vielfältig, wie die Menschen selbst. Und bei jedem Menschen überwiegen in Abhängigkeit von seiner Persönlichkeit, bisherigen Erfahrungen und Lebensabschnitt unterschiedliche Schwerpunkte im Alltag. Häufig sehen sich viele abinäre Personen mit Herausforderungen hinsichtlich Anrede, Vornamen, Pronomen, Sprache und dem Umgang mit geschlechtergetrennten Räumen konfroniert.
VORNAME | PRONOMEN | SPRACHE | RÄUME
Vorname: Eine unendliche Geschichte… Es gibt ohnehin Vornamen, die weiblich wie auch männlich zugeordnet werden, neben jenen, die uns nicht als weiblich und männlich bekannt sind. Ferner können wir im Alltag mit Menschen zu tun haben, deren Vorname in ihrem Kulturkreis eindeutig als weiblich (oder männlich) gelesen wird, aber für eher männlich (bzw. weiblich) klingt. Dies zeigt die Willkürlichkeit von geschlechtlich binär zugeordneten Vornamen, die an sich alle als neutral bzw. ungeschlechtlich gelesen werden könnten. Auch gibt es sehr viele Personen, die – aus welchen Gründen auch immer – ihren Vornamen nicht mögen. Daher drängt sich die Frage auf, warum nicht alle Menschen den für sie selbst passenden Vornamen verwenden dürfen. Hierfür gibt es keinen sachlichen Grund. Zudem könnte eine solche Praxis zu einer verbesserten sozialen Integration und zu Inklusion aller Menschen führen.
Pronomen & Anrede: Für viele abinäre Menschen ist eine geschlechtsneutrale Anrede wichtig. Dies schließt nicht aus, dass manche von ihnen oder andere abinäre Menschen zeitweilig für sich ein geschlechtsbinäres Pronomen verwendet, z.B. in Abhängigkeit von unterschiedlichen Lebenssituationen bzw. Kontexten. Manche verzichten lieber auf jegliche Anrede. (Mehr)
Hinsichtlich unterschiedlicher Sprachen erscheint erwähnenswert, dass z.B. Französisch und Luxemburgisch sehr binär geprägt sind, während die deutsche Sprache zumindest eine dritte Möglichkeit in Form von das/es erlaubt, die allerdings nicht in Bezug auf Menschen angewendet werden. In jüngster Zeit gibt es Menschen, die das Pronomen „es“ für sich im Sinne einer Selbstaneignung verwenden und die Nutzung für sie selbst an andere herantragen. Über diese hinaus gibt es auch weitere Pronomen (→Neopronomen, s. auch Schrottgrenze – Das Universum ist nicht binär).(x) Die am wenigsten binär geprägte Sprache im europäischen Kulturraum scheint die englische Sprache zu sein. Die Variante „they/them“ scheint auch immer mehr in der deutschen wie auch luxemburgischen Sprache Eingang zu finden.
Hinweis für eine hilfreiche Praxis: In Emails, virtuellen Meetings und bei anderen Gelegenheiten das selbst verwendete Pronomen automatisch anzeigen. Das kann die Gefahr von Misgendering und Fehleinschätzungen vermindern und nimmt den Druck von einzelnen, korrigieren zu müssen oder Unpassendes stillschweigend „zu ertragen“. Zudem ermöglicht diese Technik eine Sichtbarkeit abinärer Menschen und gibt ihnen Raum in der jeweiligen Gruppe.
Sprache (gesprochen, schriftlich): Sprache ist derzeit untrennbar mit geschlechtlicher Konotierung verbunden. Dies gilt sowohl für die schriftliche wie auch gesprochene Sprache. Beim Blick in unterschiedlichen Sprachen sind deutliche Unterschiede hinsichtlich der Vergeschlechtlichung von Sprache zu erkennen, wie bei den Pronomen bereits genannt (mehr).
Suggestions pour la langue française : CET (Centre pour l’égalité de traitement (CET), Centre d’information et de documentation (CID Fraen an Gender), Conseil National des Femmes
du Luxembourg (CNFL) : S’exprimer sans discriminer. Guide pratique pour un langage inclusif (2022, pdf). ClubMæd : Mini guide du langage inclusif en école d’art en école d’art et ailleurs et ailleurs (pdf). Ce guide est le résultat d’un travail collectif. Il est à l’initiative du ClubMæd, dans le prolongement de la Charte Équité proposée par les Cybersistas (club féministe intersectionnel) à l’Ensba Lyon en 2019. Alpheratz (2018) : Grammaire du français inclusif. Genre neutre TABLEAUX RÉCAPITULATIFS de mots de genre neutre (extraits). L‘ONU : Orientations pour un langage inclusif en français (NATIONS UNIES).
Anregungen für die deutsche Sprache: Leitfaden zur inklusiven Sprache (Amnestey Schweiz, 2021), fair sprechen fair schreiben. Tipps und Tricks für eine inklusive und gendergerechte Sprache (Universität Konstanz, 2023), Handreichung – diskriminierungsfreie und inklusive Sprache (Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, 2022).
Räume: Abinäre Personen sehen sich häufig mit binär geschlechtergetrennten Räumen konfrontiert, die sie immer wieder zu einer für sie unpassenden Entscheidung zwingen. Hier Eingriff in die Privatsphäre kann sehr belastend sein und dazu führen, dass soziale Ereignisse vermieden werden, die Menschen sich zurückziehen und somit ungewollt in die Isolation geraten (mehr).
Abinarität im Bildungsbereich
Zu abinären Kindern in der Grundschule gibt es nur spärliche Informationen, die meist von Eltern formuliert werden. Oftmals erleben diese eine Hilflosigkeit, wenn sie die Entscheidung getroffen haben, das Sosein ihres Kindes mit dem Schulpersonal zu besprechen (mehr).
Zu Bedenken gilt an dieser Stelle, dass nicht alle abinären Menschen ein →Coming-out durchführen möchten, sondern →stealth leben möchten. Dies bedeutet, dass ein →Outing vermieden werden sollte. Weitere Informationen zur Praxis finden sich unter Bildung.
TRANSITION
Auch abinäre Menschen können eine Transition im Sinne eines Geschlechtsrollenwechsels vollziehen, wobei diese sehr unterschiedlich ablaufen und verschiedene Bereiche umfassen kann. So gibt es Menschen, die ausschließlich „soziale“ Maßnahmen anwenden, wie z.B. Wahl eines androgynen Kleidungsstils, Veränderung von Frisur, Tragen von Akessoires, Schminken, Änderung von Pronomen und ggf. Vornamen, Verzicht auf Anrede etc. Andere erwägen eine Hormonbehandlung, sei es vorübergehend, sei es langfristig und in verschiedenen Dosierungen. Auch gibt es abinäre Personen, die bestimmte operative Maßnahmen für sich als bedeutsam erachten. Wiederum andere Personen nehmen keine körpermedizinischen Maßnahmen in Anspruch.
In Abhängigkeit von Persönlichkeit, individueller Situation und Ressourcen gibt es abinäre Menschen, die ihr Sosein anderen schwellenarm mitteilen, also ein →Coming-Out in Familie, Schule/Arbeitsplatz etc. durchführen, wie auch andere, die sich nicht oder kaum Dritten gegenüber mitteilen, also →stealth leben. Wie auch immer die Entscheidung jeder einzelnen Person aussieht, keine außenstehende Person hat das Recht, eine abinäre Person zu zwingen, eine Coming-out durchzuführen oder stealth zu leben.
Körpermedizinische Maßnahmen bei geschlechtlichter Abinarität
Zunächst kann sich für abinäre Personen die Frage stellen, ob und welche körpermedizinischen Maßnahmen sie in Anspruch nehmen möchten. Im wesentlichen wird zwischen Hormonbehandlung und Operationen unterschieden. Um das Risiko falscher Entscheidungen zu minimieren und die Verantwortung für derarige Eingriffe in den Körper selbstbestimmt und eigenverantwortlich zu übernehmen, ist ein eingehender Reflexionsprozess notwendig. Hierbei kann der Austausch mit anderen abinären Personen unterstützend wirken. Dieser Prozess sollte nicht überstürzt werden und kann durchaus länger andauern.
Deutsche Krankenkassen bzw. die luxemburger Gesundheitskasse stellen gewisse Bedingungen als Voraussetzung der Kostenübernahme für genannte Behandlungen. Diese können sich für inter Personen von jenen Bedingungen unterscheiden, die für Personen konzipiert wurden, deren körperliche Bedingungen seitens der Medizin als eindeutig weiblich oder männlich (trans Personen) eingestuft werden. Abinäre Personen, die ihren inter Hintergrund medizinisch belegen können, unterliegen daher [zumindest in Deutschland] den →Voraussetzungen wie andere inter Personen. Personen, die gemäß medizinischer Normen eindeutig als „weiblich“ oder „männlich“ zugeordnet wurden, unterliegen denselben Bedingungen wie binäre trans Personen. In Luxemburg gelten für alle Personen, die eine informierte Einwilligung geben können, dieselben →Voraussetzungen, unabhängig davon, ob sie trans binär, inter oder abinär sind. D.h. sie müssen zuvor Besuche bei Indikationsschreiben ausstellenden Psychiater_innen nachweisen können, bevor sie einen Antrag auf Kostenübernahme bei der CNS stellen.
Bedenkenswert ist an dieser Stelle, dass viele Ärzt_innen wie auch Krankenkassenangestellte noch heute Vorbehalte haben, wenn eine Person außerhalb der geschlechtsbinärer Vorstellungen befinden. Damit kann eine Ablehnung der Kostenübernahme einhergehen. Dies führt oftmals dazu, dass sich abinäre Menschen, die eine Hormonbehandlung und/oder Operationen in Anspruch nehmen möchten, entweder selbst verleugnen oder sich verstellen, um die gewünschen Maßnahmen zu erhalten. Nützliche Informationen finden sich hier.
Wichtig ist es, dass auch abinäre Menschen immer wieder prüfen, ob der eingeschlagene Weg passend ist. Hierzu kann auch wieder der Austausch anderen abinären Personen hilfreich sein, wie auch mit Psychotherapeut_innen oder anderen Vertrauenspersonen. Für einen Erstaustausch gerne bei einer der Kontaktstellen melden.
Änderung von Vornamen und Geschlechtseintrag im Personenstandsregister
Die Änderung des Vornamens ist nach luxemburgischen (Änderung des Nachnamens und/oder des/der Vornamen(s)) wie auch deutschen (Gesetz über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen, TSG, Gerichtsverfahren inkl. Gutachten von zwei Sachverständigen, die auf Grund ihrer Ausbildung und ihrer beruflichen Erfahrung mit den besonderen Problemen des Transsexualismus ausreichend vertraut sind) Recht auch für jene Personen möglich, bei denen keine körperliche Variante der Geschlechtsmerkmale vorliegt.
Jene Menschen, die eine dritte Geschlechtsoption in Anspruch nehmen wollen, können dies derzeit (2024) nur über das deutsche Recht (Personenstandsgesetz (PStG) § 45b Erklärung zur Geschlechtsangabe und Vornamensführung bei Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung über einen administrativer Weg) beantragen, wenn sie entweder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder ihren Wohnsitz in Deutschland angemeldet haben. Der Antragstellung beim Standesamt des Wohnsitzes (oder des Ortes, der die Geburtsurkunde ausgestellt hat) ist eine ärztliche Bescheinigung hinzuzufügen, dass bei der beantragenden Person „eine Variante der Geschlechtsentwicklung“ vorliegt. In Luxemburg gemeldete Personen mit deutscher Nationalität können beim Standesamt in Trier unter Vorlage der ärztlichen Bescheinigung den Antrag einreichen. Die Änderung wird von jenem Standesamt durchgeführt, dass die Geburtsurkunde ausgestellt hat. In Luxemburg ist es zwar möglich, im Registre national des personnes physiques (RNPP) eine dritte Geschlechtsoption zu hinterlegen (sexe indéterminé). Allerdings ist dies derzeit nur für jene Personen möglich, deren Geschlechtseintrag in einem anderen Land, z.B. in Deutschland, in die Geburtsurkunde eingetragen wurde. Dies ist durch die Vorlage eines Reisepasses zu belegen. Personen mit ausschließlich luxemburger Nationalität ist diese Option bislang verwehrt.
Im deutschen Recht ist für Änderungen nach TSG durch §5 ein Offenbarungsverbot vorgesehen. Eine vergleichbare Regelung sieht das PStG nicht vor. In Luxemburg ist eine derartige Regelung nicht vorgesehen.
Kosten: Es bestehen deutliche Unterschiede zwischen TSG (nach mündlicher Überlieferung bis zu 5.000€/Gutachten, nicht selten zwischen 500€ und 1.500€) und PStG §45b (teilsweise kostenlos, meist jedoch Verwaltungskosten unter 50€). Die Prozeduren in Luxemburg sind kostenfrei.
MOTION relative aux instructions vestimentaires à l’occasion de la célébration publique de
l’anniversaire de la naissance de S.A.R. le Grand-Duc, déposé par Joëlle WELFRING, déi gréng, 13.06.2024 (pdf)
Nationalfeiertag-Zeremonie: Grüne fordern Verzicht auf „geschlechtsspezifische Bekleidungsnormen“ (13.06.2024 Tagelbatt, pdf)
Tenue correcte exigée à la Fête nationale du 23 juin. Faut-il revoir le dress code de la cérémonie organisée à la Philharmonie pour la Fête nationale du Luxembourg ? La réponse est… OUI ! (14/06/2024, Edouard Trèfle, Les Frontaliers & résidents)
Kommentar zum Artikel von E. Trèfle: Nun ja, ganz so einfach ist es denn nicht. Viele trans Personen bzw. sich als „personne transgenre“ bezeichnende Menschen, hätten gar kein Problem in Anzug oder Kleid/Rock zu erscheinen, da es ihrem oftmals durchaus geschlechtsbinärem Selbstverständnis entspricht. Wer eher unter den binären Bekleidungs-Codices zu leiden hat, sind abinäre (auch sich als nicht binäre bezeichnende) Personen, die sich nicht (immer) oder nicht allein einem Geschlecht zugehörig fühlen. Hierbei kann es sich sowohl um Menschen handeln, deren bei der Geburt zuordnetes Geschlecht von ihrer geschlechtlichen Selbstwahrnehmung abweicht, wobei ihre Körper nach medizinischen Normen als „eindeutig weiblich“ oder „eindeutig männlich“ betrachtet werden. Sie werden oftmals der Gruppe der (binären) trans Personen zugeordnet, obwohl sie sich selbst dort nicht notwendigerweise zugehörig fühlen. Es kann sich aber auch um Menschen handeln, deren körperliche Geschlechtsmerkmale gemäss medizinischer Normen als veränderungsbedürftig betrachtet werden und die daher oftmals im nicht-einwilligungsfähigen Alter operiert wurden, obwohl z.B. weder ihr Leben noch ihre Fruchtbarkeit bedroht war. Bei ihnen liegt eine Variante der Geschlechtsmerkmale vor. Bei einigen wird auch der Begriff „Intersex“ verwendet. Interessant ist, dass E. Trèfle sprachlich auf geschlechtsbinäre Formen zurückgreift („député-e-s“, „corps diplomatique invité-e-s“, „Certaines participantes“), wobei die französische Sprache in dieser Frage sicherlich einige Komplexitäten mit sich bringt. Ergo: Der Premierminister tut gut daran, binäre Codices innerhalb von Regierungsprozeduren zu überdenken und anpassen zu lassen. Aber er ist bei weitem nicht allen trans Personen zu nahe getreten, sondern abinären Menschen, die sich als trans, inter, noch anders betrachten oder geschlechtlich nicht zuordnen. Mit Wohlwollen und Entspannung die Zukunft verändern, ist das, was (binäre) trans und abinäre Menschen am ehesten benötigen – wie auch ihre Befreiung aus der Zwangspsychiatrisierung als gesunde Menschen, die in der Lage sind, bei körpermedizinischen Massnahmen Eigenverantwortung zu übernehmen und eine informierte Einwilligung zu geben.
QUELLEN
Hier finden sich einige Texte, Videos und weiteres Material verlinkt:
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