KonvSchutz-DE

Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen

In Deutschland wurde 2020 ein Gesetz zum Schutz von Konversionsbehandlungen verabschiedet. Dieses Gesetz verbietet alle am Menschen durchgeführten Behandlungen, die auf die Veränderung oder Unterdrückung […] der selbstempfundenen →geschlechtlichen Identität gerichtet sind (→Konversionsmaßnahmen bzw. -behandlung). Sie liegt nicht vor bei operativen medizinischen Eingriffen oder Hormonbehandlungen, die darauf gerichtet sind, die selbstempfundene geschlechtliche Identität einer Person zum Ausdruck zu bringen oder dem Wunsch einer Person nach einem eher männlichen oder eher weiblichen körperlichen Erscheinungsbild zu entsprechen. In § 2, Art. 1) ist die Durchführung einer Konversionsbehandlung an einer unter 18-jährigen Person explizit untersagt. Sie ist gesundheitsgefährdend und kann Auslöser für Depressionen und Suizide sein. Deshalb sind Konversionsbehandlungen seit 2020 für Jugendliche in Deutschland verboten. Das Verbot schließt ein, diese zu bewerben, anzubieten oder zu vermitteln. Dies bezieht sich nicht nur auf den Gesundheitsbereich, sondern schließt insbesondere den Erziehungsbereich ebenfalls ein.

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat hierzu einen Telefon- und Online-Beratungsdienst eingerichtet, der montags bis donnerstags von 12 bis 16 Uhr eine Beratung anbietet. (Tel. +49 (0)2218992876).
Eine Online-Beratung kann über LIEBESLEBEN (Initiative zur Förderung sexueller Gesundheit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, BZgA) erfolgen. Dabei ist es erforderlich, sich im Vorfeld unter „Online-Beratung“ anzumelden. Der Dienst ersetzt keine Rechtsberatung und kann keine Fälle vor Gericht vertreten, gibt aber Informationen, an wen sich Betroffene wenden können. Eine Fallbegleitung wird ebenfalls nicht angeboten. Zusatz-Info: Der Service arbeitet mit dem Konzept →„sexuelle Identität“.