Stellungnahme von Intersex & Transgender Luxembourg asbl.
Die LSAP-Abgeordneten Claire Delcourt, Taina Bofferding, Franz Fayot, Georges Engel und Francine Closener haben am 17. Juni 2026 einen Gesetzesentwurf zur Verankerung eines Verbots von Konversionspraktiken im Strafgesetzbuch vorgelegt (PPL 8771, pdf).
Intersex & Transgender Luxembourg asbl und Rosa Lëtzebuerg asbl begrüßen diesen Schritt in einer gemeinsamen Stellungnahme vom 4. September 2026, kritisieren jedoch, dass die Fachverbände im Vorfeld nicht eingebunden wurden.
Aus Sicht der beiden Organisationen braucht der Entwurf (neue Artikel 457bis und 457ter) konkrete Nachbesserungen:
- Einschluss von Geschlechtsmerkmalen: Die Wortwahl „Praktiken“ statt „Therapien“ greift richtig, da dieser Druck auch im Bildungsbereich oder in der Familie ausgeübt wird. In die Verbotsdefinition sollten jedoch auch Geschlechtsmerkmale (caractéristiques sexuées) aufgenommen werden. Nicht-einwilligte medizinische Eingriffe an intergeschlechtlichen und anaderen Menschen mit Variationen der Geschlechtsmerkmale fallen unter denselben Mechanismus.
- Kein Freibrief durch den Begriff „Exploration“: Der Entwurf nimmt Beratungs- und Hilfeleistungen von der Strafbarkeit aus, wenn sie der „Exploration“ dienen. In der Praxis werden Konversionsmaßnahmen allerdings häufig genau unter dieser Bezeichnung fortgeführt. Um dieses Schlupfloch zu schließen, fordert Intersx & Transgender Luxembourg, das Wort „Exploration“ durch „Soutien“ (Unterstützung/Begleitung) zu ersetzen.
Die vollständige Stellungnahme ist auf caitia.de abrufbar unter Avis. Weitere Informationen siehe auch unter Schutz vor Konversionsmaßnahmen
