Weg vom Klo: Inter ist kein Thema von Toilettenschildern, sondern von Operationssälen

Intro
Nachdem in den vergangenen drei Wochen in Luxemburg über geschlechtssegregierte Räume diskutiert und sich echauffiert wurde, scheint es geboten, den Blick zurück auf eine Gruppe marginalisierter junger Menschen zu wenden: Menschen mit Variationen der Geschlechtsmerkmale. Ihre primären Anliegen liegen auf einer gänzlich anderen Ebene als WC-Fragen und Anrede, nämlich beim verfassungsrechtlich verankerten Schutz ihrer körperlichen Integrität. Obwohl seit vielen Jahren problematisiert sowie international wie national thematisiert, liegt bis heute kein Gesetz zum Schutz dieser Menschen vor – und das, obwohl ihre Bedürfnisse hinlänglich bekannt sind (s. auch Chronologie des Wartens).

Die Macht der Definition

Oft beginnt die Verletzung der Integrität bereits bei der Sprache. Wenn in medizinischen und administrativen Kontexten von „uneindeutigen Geschlechtern“ die Rede ist, wird damit eine künstliche Behandlungsnotwendigkeit konstruiert. Dieser Begriff dient in der Praxis der Geschlechtszuweisung (assignation de sexe) häufig als stillschweigende Rechtfertigung dafür, gesunde Körper an gesellschaftliche Normen anzupassen. Die menschenrechtliche Sicht erforderliche eine Umkehrung dieses Paradigmas: Nicht der Körper ist „uneindeutig“, sondern die medizinischen und gesellschaftlichen Kategorien sind zu eng. Im Zentrum jeder Maßnahme müssen die Würde und die unantastbare Selbstbestimmung des Individuums stehen, nicht die Erfüllung stereotyper Erwartungen und ärztlicher Normvorstellungen.

Ein Archiv der Untätigkeit: Die Chronologie des Wartens

Politische Prozesse brauchen Zeit, doch wenn Fachwissen über Jahre hinweg ohne Konsequenzen bleibt, wird Zeit zum Hindernis für den Menschenrechtsschutz. Die nachfolgende Auflistung ist mehr als eine bloße Dokumentation von Fachpublikationen und Stellungnahmen; sie ist ein Zeugnis dafür, dass die notwendigen Antworten bereits seit langem auf dem Tisch liegen. Während international längst Standards für den Schutz intergeschlechtlicher Menschen definiert wurden, verharrt der nationale Diskurs oft in redundanten Schleifen. Wer heute nach Orientierung für einen gesetzlichen Rahmen sucht, findet hier das Fundament, auf dem längst hätte gebaut werden können:

  1. « Mutilations génitales des personnes avec des variations des caractéristiques sexuées : pour une loi au Luxembourg » (27 mai 2024 d‘Intersex & Transgender Luxembourg asbl.)
  2. Recommandation du Comité des Ministres aux États membres sur l’égalité des droits des personnes intersexes des Europarates (CM/Rec(2025)7)
  3. Initiative en vue d’un texte de loi sur la protection des personnes présentant des variations des caractéristiques sexuées (2026, Benjamin Moron-Puech, Erik Schneider, Blaise Meyrat, Thierry Bosman)
  4. Vorschläge zur Erneuerung des PAN LGBTIQ+ / Propositions pour le renouvellement du PAN LGBTIQ+ von Intersex & Transgender Luxembourg a.s.b.l., Blom a.s.b.l., Luxembourg Pride a.s.b.l. & Rosa Lëtzebuerg a.s.b.l. (30.04.2025)
  5. Stellungnahme (v. 17.06.2025, Mangold und Markward) zu gerichtlichen Entscheidungspraxis zu §§ 1631e BGB, 167b FamFG (pdf) mit Hinblick auf die o.g. Gesetzesinitiative

Fazit:

Echter Fortschritt misst sich nicht an der Symbolik von Türschildern, sondern an der Sicherheit, die wir den verletzlichsten Mitgliedern unserer Gesellschaft garantieren. Ein modernes Kinder- und Menschenrechtsschutzgesetz muss alle Kinder mit Variationen der Geschlechtsmerkmale umschließen – unabhängig davon, ob eine Variation bereits bei der Geburt sichtbar ist oder erst später in der Entwicklung zu Tage tritt. Wir brauchen keine neuen Evaluierungen des Offensichtlichen, sondern den Mut zur legislativen Umsetzung dessen, was menschenrechtlich längst geboten ist. Ein solches Gesetz wäre kein Akt der Privilegierung, sondern die längst überfällige Anerkennung der Tatsache, dass jedes Kind das Recht auf eine unversehrte Zukunft hat – ohne dass sein Körper vorab zum Gegenstand politischer oder medizinischer Korrekturbemühungen wird.

Gemeinsam für den Schutz der körperlichen Integrität

Ein rechtssicherer Schutz der Menschenrechte ist ein Gemeinschaftswerk. Es bedarf eines engen Schulterschlusses der Zivilgesellschaft, um die fachliche Tiefe dieses Themas in den politischen Diskurs einzubringen. Wir laden daher alle NGOs, Fachkräfte und Alliierte dazu ein, diesen Weg gemeinsam mit uns zu gehen:

  • Fokus auf das Wesentliche: Machen wir die körperliche Unversehrtheit und das Selbstbestimmungsrecht zum unmissverständlichen Kern unserer gemeinsamen Botschaft.
  • Expertise als Brücke: Nutzen wir die bereits vorliegenden Berichte und Empfehlungen als solide Basis, um den Weg von der Theorie zur praktischen Gesetzgebung zu ebnen.
  • Haltung durch Fachlichkeit: Lassen Sie uns gemeinsam dafür eintreten, dass der Schutz intergeschlechtlicher Kinder als das erkannt wird, was er ist: Eine völkerrechtliche Priorität, die präzise juristische Antworten erfordert.

Wir freuen uns darauf, diesen fachlichen Dialog in den kommenden Wochen mit allen Beteiligten zu vertiefen und gemeinsam an nachhaltigen Lösungen zu arbeiten.